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Die Mitglieder des Vorstandes werden in der
Jahreshauptversammlung der Mitglieder, die nach dem Schützenfest stattfindet, in geheimer oder offener Abstimmung auf die Dauer von vier Jahren gewählt, und zwar in dem Turnus, dass die Vorstandsmitglieder
ungerader Ziffern jeweils zwei Jahre nach der Wahl der Vorstandsmitglieder der geraden Ziffern neu zur Wahl stehen.
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben der jeweilige
Oberst, der jeweilige Jugendleiter, der jeweilige Schießwart und der jeweilige Schützenkönig, die immer dem Vorstand angehören.
Der Jugendleiter wird vom Vorstand ernannt.
Der Schießwart wird von den aktiven Schützen gewählt und
vom Vorstand ernannt.
Der Vorstand besteht aus:
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