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Trainingszeiten

Luftgewehrschießen (Schützenhalle)

  • Dienstags 18 Uhr:
    Schießen für Jugendliche und Erwachsene
  • Freitags 18 Uhr:
    Schülerschießen ab 10 Jahre
  • Freitags 18 Uhr:
    Schießen ab 14 Jahre +

Bogenparcour

Seit Anfang 2020 haben wir unseren 3D- Bogenparcour in unserem Trainingsgelände fertig gestellt.

Dieser umfasst zur Zeit 20 Stationen. (eine Erweiterung in unser Aussengelände ist schon in Vorbereitung bzw. teilweise bereits umgesetzt)

Gäste können unseren Parcour gern mit begehen.

Geöffnet ist der Parcour zur Zeit Sonntags ab 10 Uhr und bei Bedarf können sich Gruppen (z.B. für Firmenevents, Geburtstagsfeiern, Vereinsveranstaltungen usw.) gern bei unserem Bogensportleiter melden, um einen gesonderten Termin zu vereinbaren. (Eventpreise auf Anfrage)

Die Tageskarte kostet 5 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren für die Nutzung des Parcours.

Parcour- Ordnung der Bogenschützen Hilchenbach

 

1. Das Parcoursgelände besteht aus einem umzäunten Innenbereich und bald auch aus einem freien Außenbereich. Der Zugang zum Außengelände befindet sich innerhalb des umzäunten Geländes. Das Betreten und Verlassen des Parcoursgeländes ist ausschließlich durch den dafür vorgesehenen Zugang erlaubt.

2. Alle Parcoursbesucher haben sich vor der Parcoursbegehung im Parcoursbuch am Eingangstor mit Namen und Uhrzeit einzutragen und nach Beendigung des Schießens auszutragen. Minderjährige dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Volljährigen Bogenschützen begehen.

3. Gastschützen haben nach dem Eintrag in das Parcoursbuch ihren Beitrag in Höhe von 5 € (Kinder und Jugendliche 2,50 €) an die anwesende Schiessaufsicht zu entrichten. Sie müssen im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung.

4. Ein Parcoursplan hängt am Eingangstor zur Orientierung aus. Die Mitglieder des Vereins sind jederzeit berechtigt, die Ausrüstung der auf dem Parcours befindlichen Nutzer zu überprüfen. 

5. Mit dem Eintrag in das Parcoursbuch erkennt der Bogensportler/die Bogensportlerin die Benutzungsregeln und Parcoursordnung des Schützenvereins Hilchenbach 1837 e.V. an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. 

6. Zugelassen sind alle Bogenarten außer Compoundbögen und Armbrust. Zum Schießen sind nur Pfeile mit Feld- und Kugelspitzen zugelassen, das Mitführen von Jagdspitzen ist verboten.

7. Wegen des beengten Geländes ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme aufeinander nötig. Sollte sich eine andere Person noch im Gefahrenbereich aufhalten, ist entsprechend zu warten, bis Sicherheit vorhanden ist! Dies gilt auch für die Nachbargrundstücke zur linken Seite des Geländes (vom Start aus gesehen). Wenn Personen außerhalb des Geländes anwesend sind, sind diese Ziele nicht zu beschießen!

7. Es darf nur von den aufgestellten Abschusspflöcken geschossen werden. Schüler und Bogensportler mit schwachen Bögen können sich in der Ziellinie eine Abschussposition näher am Ziel wählen. 

8. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung der Scheibe ausgezogen werden. 

9. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens (alle Stilarten) darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen. 

10. Das Schießen erfordert immer ein von Menschen und Tieren freies Schussfeld. Jeder Sportler hat bei seinem Schuss darauf zu achten! Das Zielen auf Menschen oder Tiere führt zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände!

11. Pro Tier dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden! (Nach dem ersten Treffer ist das Schießen auf dieses Ziel zu beenden!)

12. Werden Pfeile neben oder hinter der Scheibe gesucht, so ist diese zu sichern (Bogen anlehnen o. ä.). So gekennzeichnete Scheiben dürfen nicht beschossen werden. 

13. Es ist verboten, senkrecht in die Höhe zu schießen, da der Pfeilflug und der Auftreffpunkt des Pfeils nicht kontrollierbar sind.

14. Das Begehen des Parcours ist nur in der vorgegebenen Richtung zulässig.

15. Außerhalb des Einschießplatzes besteht in dem Parcours absolutes Rauchverbot. Die Nutzung des Parcours unter Alkohol und / oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet.

16. Es dürfen weder Abfall noch Pfeilreste zurückgelassen werden. 

17. Tiere dürfen weder erschreckt, noch beschossen werden. 

18. Der Schusskanal darf nicht verändert werden, Bäume und andere Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. 

19. Die Ziele sind pfleglich zu behandeln, die Pfeile sind vorsichtig aus den Backstops / Tieren zu ziehen.  Der Einsatz von Messern zur Pfeilentfernung ist bei den Tieren und Backstops verboten.

20. Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt!   

21. Der Hilchenbacher Schützenverein 1837 e. V. als Parcoursbetreiber haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen die durch den Schützen selbst oder durch Andere und / oder Umwelteinflüsse verursacht werden. Durch den Schützen / die Schützin verursachte Schäden an der Einrichtung (Seilzuganlage, Kugelfang der KK- Schießbahnen) sind durch den / die Verursacher / -in zu ersetzen.

22. Ein Haftungsausschluss ist von jedem Parcoursbenutzer mit der Eintragung ins Parcoursbuch anerkannt. 

23. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich.  Mit Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber dem Schützenverein Hilchenbach 1837 e.V.

24. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände!

 

Hilchenbach den 13.07.2021

 

Axel Flender

Bogensportleiter

Parcourplan

Hier findet Ihr unseren Parcourplan als PDF für einen kleinen Überblick.

Stand März 2022